In Erfurt tritt eine neue Stadtordnung in Kraft. Steffen Linnert, Beigeordneter für Bürgerservice, Sicherheit und Wirtschaft erklärt, dass die Neuerungen zwei Schwerpunkte betreffe: die Hundetütenmitführpflicht und die Alkoholverbotszone um Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Die Stadtordnung gilt für auch Touristen und Gäste der Stadt.
Hundebesitzer sind verpflichtet, Tüten zur Beseitigung von Hundekot mit sich zu führen
Der erste ist die Hundetütenmitführpflicht. In Erfurt besteht Leinenpflicht für Hunde im gesamten Stadtgebiet. Freies Laufenlassen der Vierbeiner ist nur auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen erlaubt. Auch die umgehende Beseitigung von Hundekot ist schon jetzt vorgeschrieben. Doch die Wirklichkeit sieht häufig anders aus: „Überall sind in der Stadt nicht weggeräumte Hinterlassenschaften zu sehen“, sagt Linnert. Ab dem 12. Mai gilt deswegen die Hundetütenmitführpflicht. Das heißt, dass jeder Hundebesitzer geeignete Tüten mitführen und diese auch nutzen muss, wenn er mit seinem Tier unterwegs ist. Sollte er ohne erwischt werden, gibt es ein Bußgeld von 20 Euro. Wer den Mist nicht wegmacht, zahlt mindestens 50 Euro. Kontrolliert wird das vom Stadtordnungsdienst.
Alkoholverbot zwischen 6 und 20 Uhr im Umkreis von 100m um Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe
Der zweite Schwerpunkt in der neuen Stadtordnung ist die Ausweitung der Alkoholverbotszone um Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Früher galt, dass in einem Umkreis von 25 Meter rund um diese Einrichtungen kein Alkohol außerhalb von gastronomischen Einrichtungen getrunken werden darf. Das wurde nun ausgeweitet auf 100 Meter. Für die Innenstadt von Erfurt bedeutet das, dass zwischen 6 und 20 Uhr in großen Teilen ein Alkoholverbot herrscht. Das gilt nicht für Gastronomie oder zum Beispiel den Weihnachtsmarkt. Hinweisschilder werden die Zonen kenntlich machen, der Stadtordnungsdienst wird kontrollieren.