Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für die Buchung von öffentlichen Stadtführungen und -rundfahrten sowie Führungen für Gruppen der Erfurt Tourismus und Marketing GmbH.

1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für die von der Erfurt Tourismus und Marketing GmbH (nachfolgend abgekürzt: ETMG) durchgeführten öffentlichen Stadtführungen zu Fuß und die öffentlichen Stadtrundfahrten sowie die individuell organisierten Stadtführungen und -rundfahrten für Gruppen. Sie umfassen außerdem den Abschluss von Kaufverträgen über die Online-Buchungsplattform für Stadtführungen der ETMG.

Davon ausgenommen sind Stadtführungen und Stadtrundfahrten, bei denen die ETMG ausschließlich als Vermittler auftritt. Diese sind auf der Internetseite www.erfurt-tourismus.de sowie im Reiseplaner entsprechend gekennzeichnet.

Abweichende vertragliche Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Vertragspartner stimmen ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

1.1 Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden ist die ETMG unter folgenden, ladungsfähigen Kontaktdaten:

Erfurt Tourismus und Marketing GmbH
Benediktsplatz 1
99084 Erfurt

Telefon: 0361 – 66 40 0
Telefax: 0361 – 66 40 290

E-Mail: management[AT]erfurt-tourismus[DOT]de
Internet: www.erfurt-tourismus.de

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dominik Kordon
Geschäftsführer: Christian Fothe
Amtsgericht: Jena, HRB 109791
Steuernummer: 151/108/10927, FA Erfurt
Sitz der Gesellschaft: Erfurt

1.2 Kunden

Kunden im Sinne dieser AGB können sowohl Endverbraucher, als auch Unternehmer sein.

Minderjährigen ist der Kauf von Stadtführungen nicht gestattet. Der Kauf erfolgt nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2 Zustandekommen des Kaufvertrages

2.1 Für Anfragen, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen, gilt:

Mit seiner Anfrage bietet der Kunde den Abschluss eines Dienstvertrages auf Grundlage der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Führung und dieser Vertragsbedingungen an.

Der Dienstvertrag kommt durch die Buchungsbestätigung bzw. die Herausgabe der Tickets verbindlich zustande. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner speziellen Form.

Sofern die Buchung nicht über den Kauf der Tickets vor Ort, in der Tourist Information, im Kommandantenhaus - Ausstellung und Besucherzentrum bzw. beim Stadtführer, erfolgt, wird dem Kunden in der Regel eine Bestätigung in Textform übermittelt.

2.2 Für Buchungen, die über die Online-Buchungsplattform für Stadtführungen getätigt werden, gilt:

Der Kauf von Stadtführungen über die Online-Buchungsplattform der ETMG umfasst vier Schritte:

1. Im ersten Schritt erfolgt die Auswahl der gewünschten Stadtführung durch den Kunden, mittels Bestätigung des Buttons "buchen".

2. Im zweiten Schritt füllt der Kunde alle für den Kaufvertrag notwendigen Angaben im Online-Formular aus. Für eine Bestellung hat der Kunde 1) seine Kontaktdaten inklusive der Rechnungsanschrift und 2) die Art der gewünschten Zahlungsmöglichkeit auszuwählen. 3) Der Kunde wählt die Anzahl der benötigten Tickets aus 3 Kategorien aus: „Erwachsene“ „Ermäßigt“ und „Freier Eintritt bis 6 Jahre“. Die Auswahl erfolgt durch Anklicken der gewünschten Zahl.

3. Nachdem der Kunde im nächsten Schritt alle gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit geprüft hat, kann er mittels Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ sein Angebot an die ETMG absenden. Vorab müssen mittels Bestätigen des Kästchens „Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiere sie.“ die hier festgehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert werden. Gleiches gilt für die Datenschutzbestimmungen, die mittels Bestätigung des Kästchens „Ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiere sie.“ akzeptiert werden müssen.

Mit der Betätigung des Buttons "Zahlungspflichtig buchen" unterbreitet der Kunde der ETMG ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.

4. Der Kunde erhält daraufhin eine E-Mail mit den Tickets der gekauften Stadtführung zum selbstständigen Ausdrucken. Diese sind personalisiert und durchnummeriert. Die an den Kunden versendete automatische E-Mail stellt eine Annahme des Angebotes seitens der ETMG dar. Damit kommt der Kaufvertrag zustande.

3 Leistung der ETMG

3.1 Leistungserbringung

Die ETMG tritt als Veranstalter von Stadtführungen und Stadtrundfahrten auf. Zu diesem Zweck beauftragt die ETMG Stadtführer auf Honorarbasis, die eine einjährige intensive Ausbildung durchlaufen haben und nach den Richtlinien des Bundesverbandes der Gästeführer durch die Volkshochschule Erfurt geprüft wurden.

Die ETMG garantiert eine Durchführung der Stadtführungen und Stadtrundfahrten sowie Reiseleitungen ab 1 Person.

Gekaufte Tickets sind dem Stadtführer vor Beginn der Führung vorzuzeigen. Wurde das Ticket über die Online-Buchungsplattform der ETMG gekauft, so ist das per E-Mail erhaltene Ticket auszudrucken oder digital vorzuzeigen.

Die geschuldete Leistung besteht aus der Durchführung von Stadtführungen und Stadtrundfahrten entsprechend der Leistungsbeschreibung in den Medien der Erfurt Tourismus und Marketing GmbH, zum Beispiel auf der Internetseite www.erfurt-tourismus.de oder im Reiseplaner.

Die Führungen beinhalten, wenn nicht anders angegeben, keine Innenbesichtigungen. Diese können jedoch auf Wunsch vermittelt werden, wie zum Beispiel Führungen durch den Dom, die Alte Synagoge oder das Ev. Augustinerkloster zu Erfurt. Die dafür erforderlichen Eintrittsgelder sind gesondert zu entrichten. Es kann trotz sorgfältiger Erhebung keine Garantie für die angegebenen Eintrittspreise in den einzelnen Einrichtungen übernommen werden. Etwaige weitere vereinbarte Zusatzleistungen sind ebenfalls gesondert zu vergüten. Die ETMG wird den Kunden auf eventuell anfallende Zusatzkosten hinweisen.

3.2 Leistungsänderungen

1. Die ETMG behält sich vor, aus wichtigem Grund auch kurzfristig einen anderen Stadtführer einzusetzen. Wichtige Gründe können zum Beispiel Verhinderungen des Stadtführers sein oder organisatorische Veränderungen durch zusätzlich benötigte Stadtführer.

2. Änderungen oder Abweichungen vom vereinbarten Inhalt der Buchung sind zulässig, sofern diese für den Kunden zumutbar sind, zum Beispiel Routenänderungen bei der Fahrt mit dem Altstadt-Express und der Erfurt-Tour.

3. Eine Absage erfolgt nur aus dringendem Grund, zum Beispiel aufgrund von höherer Gewalt (siehe auch 8. Höhere Gewalt) und Behinderungen im Straßen- bzw. Schienenverkehr. In diesem Fall kann der Gast kostenfrei auf ein anderes Datum umbuchen oder es erfolgt eine Rückerstattung eventuell geleisteter Zahlungen.

3.3 Leistungsbegrenzung

1. Hinweise für Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen oder mit Rollator

Es ist eine separate, mündliche oder schriftliche Reservierung erforderlich bei den folgenden Touren: Erfurt-Tour und Altstadt-Express. Über die Onlinebuchung können keine Rollstuhlplätze reserviert werden. Rollstuhlfahrern, Personen mit Kinderwagen oder mit Rollator ist eine Teilnahme an den Petersbergführungen, die die Horchgänge inkludieren, leider nicht möglich.

2. Mitnahme von Hunden

Eine Mitnahme von Hunden ist bei den folgenden Touren nicht gestattet: Erfurt-Tour, Altstadt-Express, weiterhin bei allen Führungen, die die Horchgänge der Zitadelle Petersberg und die Ausstellung im Kommandantenhaus inkludieren.

3. Teilnehmerzahl Gruppenführungen

Die maximale Personenanzahl bei der Buchung einer Gruppenführung liegt, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben, bei 25 Teilnehmern pro Stadtführer. Bei größeren Gruppen sind dementsprechend weitere Stadtführer zu buchen.

Eine maximale Teilnehmerzahl von 15 Personen gilt für die folgenden Führungen: Führungen in der Alten Synagoge und Mikwe. Bei Stadtrundfahrten hängt die Gruppengröße vom Fahrzeug ab.

4. Online-Buchungsplattform für Stadtführungen

Es können maximal 20 Tickets pro Ticketkategorie und Buchung erworben werden.

Sonderregelung bei der Erfurt-Tour: Onlinebuchungen sind nur für Gruppen bis 9 Personen möglich. Für Gruppen ab 10 Personen, für das Familienticket (2 Erw. + bis zu 4 Kinder), sowie für Begleitpersonen bei Schwerbehinderten und Kindern unter 6 Jahren gelten andere Preise und es ist eine mündliche oder eine schriftliche Reservierung erforderlich.

4 Preise und Versandkosten

Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung.

Für das Online-Ticket fallen keine Versandkosten an. Die Zustellung erfolgt per E-Mail.

5 Zahlungsmöglichkeiten

Der Kunde kann die Zahlung in der Erfurt Tourist Information oder im Kommandantenhaus – Ausstellung und Besucherzentrum vornehmen. Bei einer Teilnahme an den folgenden öffentlichen Führungen ist eine bargeldlose Bezahlung (Kartenzahlung mittels Bezahlgerät) vor Ort beim Stadtführer möglich: Erfurt-Tour/Altstadt-Express/Romantischer Abendspaziergang.

Bei Auslandsüberweisungen werden die anfallenden Bankgebühren zusätzlich in Rechnung gestellt.

Auf Wunsch ist eine Zahlung per Rechnung möglich.

Bei Gruppenführungen und Stadtrundfahrten werden Voucher akzeptiert.

Ab einer Gesamtsumme von 1.000,00 € wird 4 Wochen vor dem Termin eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 % fällig. Die Rechnungsstellung des Restbetrages erfolgt nach Leistungserbringung. Die Gesamtsumme umfasst die Preise aller gebuchter Leistungen eines Auftraggebers für einen zusammenhängenden Zeitraum.

Erfolgt der Kauf über die Online-Buchungsplattform für Stadtführungen, so kann der Kunde die Zahlung per Kreditkarte (Master und Visa), Giropay, Lastschrift oder Paypal vornehmen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg als PDF per E-Mail an die im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse. Es erfolgt kein weiterer Versand der Rechnung per Post.

6 Wartezeit/Ausfallhonorar

6.1 Öffentliche Stadtrundfahrten mit dem Altstadt-Express und der Erfurt-Tour

Ein Eintreffen des Gastes 15 Minuten vor Beginn der Führung am Treffpunkt ist zwingend erforderlich. Sollte die Vorlaufzeit nicht eingehalten werden können, bitten wir um Kontaktaufnahme. Erfolgt keine Mitteilung bei verspäteter Anreise, kann eine Mitnahme nicht mehr garantiert werden und es entstehen Ausfallkosten in Höhe von 80 % des Gesamtpreises.

6.2 Gruppenführungen zu Fuß

Bei verspäteter Anreise besteht kein Anspruch auf die vollständige Leistungserbringung.

Im Fall einer Verspätung ist der Stadtführer rechtzeitig per Mobiltelefon zu verständigen (Die Nummer wird auf der Auftragsbestätigung vermerkt.).

Die Wartezeit des Stadtführers beträgt 30 Minuten. Kommt die Gruppe 30 Minuten später als vereinbart, kann der Stadtführer ein Wartegeld in Höhe von 10,00 EUR einfordern oder die Führung entsprechend verkürzen. Bei mehr als 30 Minuten Verspätung ohne vorherige Kontaktaufnahme gilt die Führung als ausgefallen. Es entstehen Ausfallkosten in Höhe von 80 % des Gesamtpreises.

6.3 Gruppenführungen mit dem Altstadt-Express und der Erfurt-Tour

Bei verspäteter Anreise besteht kein Anspruch auf die vollständige Leistungserbringung.

Im Fall einer Verspätung ist der Stadtführer rechtzeitig per Mobiltelefon zu verständigen (Die Nummer wird auf der Auftragsbestätigung vermerkt.).

Kommt die Gruppe 30 Minuten später als vereinbart, verkürzt sich die Tour entsprechend der Verspätung bzw. es entstehen Zusatzkosten. Die Zusatzkosten belaufen sich je angefangene 30 Minuten auf 25 % des Gesamtpreises. Bei mehr als 30 Minuten Verspätung ohne vorherige Kontaktaufnahme gilt die Führung als ausgefallen. Es entstehen Ausfallkosten in Höhe von 80 % des Gesamtpreises.

7 Stornierung durch den Kunden

Das 14-tägige Widerrufsrecht findet keine Anwendung laut § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

Darüber hinaus gelten die folgenden Bedingungen:

7.1 Öffentliche Stadtrundfahrten mit dem Altstadt-Express und der Erfurt-Tour

Ein Anspruch auf Rückgabe bereits erworbener Tickets gilt grundsätzlich nur bei Ausfall der Führung in Sonderfällen wie in Punkt 3.2 Absatz 3 angegeben.

Bei einer Reservierung von Gruppen ab 10 Personen gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:

Eine Stornierung muss in schriftlicher Form erfolgen (E-Mail, Fax, Brief).

Es gilt die folgende Stornierungsstaffel:

Bis zu 5 Werktage vor Leistungsbeginn: kostenfrei

Ab 4 Werktage vor Leistungsbeginn: 50 % der Gesamtkosten

Stornierung am Leistungstag: 80 % der Gesamtkosten

Bei einer Gruppenreservierung (ab 10 Personen) ist eine Stornierung von Einzelplätzen bis 3 Werktage vor Leistungsbeginn kostenfrei möglich. Ab 2 Werktage vor Leistungsbeginn werden pro storniertem Teilnehmer 80 % des Einzelpreises in Rechnung gestellt.

7.2 Gruppenführungen zu Fuß

Eine Stornierung muss in schriftlicher Form erfolgen (E-Mail, Fax, Brief).

Es gilt die folgende Stornierungsstaffel:

Bis zu 3 Werktage vor Leistungsbeginn: kostenfrei

Ab 2 Werktage vor Leistungsbeginn: 50 % der Gesamtkosten

Stornierung am Leistungstag: 80 % der Gesamtkosten

7.3 Gruppenführungen mit dem Altstadt-Express und der Erfurt-Tour

Eine Stornierung muss in schriftlicher Form erfolgen (E-Mail, Fax, Brief).

Es gilt die folgende Stornierungsstaffel:

Bis zu 5 Werktage vor Leistungsbeginn: kostenfrei

Ab 4 Werktage vor Leistungsbeginn: 50 % der Gesamtkosten

Stornierung am Leistungstag: 80 % der Gesamtkosten

8 Höhere Gewalt

In Fällen von „höherer Gewalt“ handelt es sich um Ereignisse, die außerhalb des direkten Einflussbereiches desjenigen Vertragspartners liegen, der sich auf höhere Gewalt beruft, und auch durch äußerste billigerweise zu erwartende Sorgfalt von ihm weder verhindert noch kontrolliert werden können. Hierzu zählen im Besonderen folgende Ereignisse, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist: Kriege, Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Behörden- und Regierungsanordnungen, Epidemien oder Pandemien. Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Fortdauer oder einem Wiederauftreten der COVID-19-Pandemie und damit verbundenen behördliche Anordnungen stehen, stellen einen Fall von höherer Gewalt dar.

Wird es für die ETMG oder den Kunden ganz oder teilweise unmöglich, aufgrund von höherer Gewalt eine vertragliche Pflicht zu erfüllen, wird der von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartner von den jeweiligen Vertragspflichten befreit, soweit die höhere Gewalt reicht. Der betroffene Vertragspartner hat weder für Vertragsverletzungen noch für Schäden einzustehen, die hiermit verbunden entstehen. Soweit der betroffene Vertragspartner von seinen Leistungspflichten befreit ist, entfällt auch sein Anspruch auf die Gegenleistung. Gleichwohl besteht für alle Vertragspartner die Verpflichtung alles in ihrer Macht stehende und Zumutbare zu unternehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

9 Haftungsbeschränkung

Die ETMG haftet auf Schadensersatz bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Davon unabhängig haftet die ETMG im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit uneingeschränkt, soweit dies auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung ihrerseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen der ETMG beruht.

Die ETMG haftet ebenfalls, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Bei wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um solche Pflichten, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Bei der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der ETMG auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der angebotenen Leistung begrenzt.

Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen der ETMG.

10 Sonderbedingungen Reiseleitungen

10.1 Reiseleitungen

Die ETMG tritt ebenfalls als Veranstalter von Thüringentouren (Reiseleitungen) auf. Zu diesem Zweck beauftragt die ETMG Reiseleiter auf Honorarbasis.

10.1.1 Maximale Gruppengröße

Die maximale Gruppengröße liegt bei 50 Teilnehmern pro Reiseleiter. Bei Reiseleitungen nach Weimar und Eisenach ist die max. Teilnehmerzahl auf 35 Personen pro Reiseleiter beschränkt. Bei größeren Gruppen sind dementsprechend weitere Reiseleiter zu buchen.

10.2 Preise

Die Preise enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer.

Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Kosten für den Bus zzgl. eventuell anfallender Eintrittskosten.

Bei Start- und Endpunkt der Reiseleitung außerhalb des Altstadtgebietes von Erfurt, werden je nach Entfernung An- und Abfahrtspauschalen für den Reiseleiter fällig.

10.2.1 Zahlungsweise

Die Bezahlung erfolgt per Rechnungslegung. Voucher werden akzeptiert.

Möglich ist auch eine Begleichung der Summe während der Tour sowie in der Erfurt Tourist Information am Benediktsplatz und im Besucherzentrum des Kommandantenhauses auf der Zitadelle Petersberg während der entsprechenden Öffnungszeiten.

Ab einer Gesamtsumme von 1.000,00 € wird 4 Wochen vor dem Termin eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 % fällig. Die Rechnungsstellung des Restbetrages erfolgt nach Leistungserbringung. Die Gesamtsumme umfasst die Preise aller gebuchter Leistungen eines Auftraggebers für einen zusammenhängenden Zeitraum.

10.2.2 Wartezeit / Ausfallhonorar

Bei verspäteter Anreise besteht kein Anspruch auf die vollständige Leistungserbringung. Die Wartezeit des Reiseleiters beträgt 30 Minuten. Bei einer Verspätung bis zu 30 Minuten kann der Reiseleiter ein Wartegeld von 10,00 EUR einfordern oder die Führung entsprechend verkürzen. Kommt die Gruppe 30 Minuten später als vereinbart, ohne vorherige Kontaktaufnahme, gilt die Reiseleitung als ausgefallen. Es entstehen Ausfallkosten in Höhe von 80 % des Gesamtpreises.

10.2.3 Stornierungsfristen und Stornierungskosten

Für eine Stornierung des Kunden gilt die folgende Stornierungsstaffel:

Bis zu 8 Werktage vor Leistungsbeginn: kostenfrei

Ab 7 Werktage vor Leistungsbeginn: 50 % der Gesamtkosten                                              

Ab 2 Werktage vor Leistungsbeginn: 80 % der Gesamtkosten

11 Datenverarbeitung und Datenschutz

Die ETMG erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorgaben.

Ausführliche Informationen zur Verarbeitung der Daten und den Rechten des Kunden im Zusammenhang mit diesem Thema sind in der Datenschutzerklärung der ETMG unter dem Link https://www.erfurt-tourismus.de/datenschutz abrufbar.

10.1 Dauer der Speicherung

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, und soweit sie nicht handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen.

10.2 Auskunftsrecht des Kunden

Dem Kunden steht im Rahmen von gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten oder diese einzusehen.

Anfragen zum Thema Datenschutz können an den Datenschutzbeauftragten der Erfurt Tourismus und Marketing per E-Mail an datenschutz[AT]erfurt-tourismus[DOT]de oder postalisch an die unter 1.1 angegebene Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“ gerichtet werden.

12 Schlussbestimmungen

12.1 Anwendbares Recht

Auf Verträge zwischen der ETMG und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

12.2 Gerichtsstand

Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der ETMG der im Handelsregister eingetragene Sitz der ETMG.

Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

12.3 Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.


Stand der AGB: 13.03.2023

Vermittlungsleistungen von Gruppenführungen

Bei verschiedenen Stadtführungen und -rundfahrten tritt die ETMG als Vermittler auf, ist aber nicht Vertragspartner. Die betreffenden Angebote sind in den Medien der ETMG entsprechend gekennzeichnet. Existieren für diese Angebote Allgemeine Geschäftsbedingungen, so sind diese nachfolgend aufgeführt.

Führungen im Ev. Augustinerkloster zu Erfurt (Führungsdienst des Klosters)

Wird die Führung durch das Ev. Augustinerkloster zu Erfurt durch den Führungsdienst des Klosters übernommen, so gelten die nachfolgenden Stornierungsbedingungen:

Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 4 Werktage vor dem Termin möglich.

Ab dem 3. Tag vor dem Termin fallen 30 % des geplanten Umsatzes (Eintrittsgelder)/ zzgl. 25,00 EUR Führungsgebühr als Ausfallkosten an. Die 25,00 EUR entfallen, wenn keine gesonderte Führung reserviert wurde.

Gästeführung „Um Kopf und Kragen"

Veranstalter:

  • Frau Sabine Hahnel, Grenzweg 13, 99091 Erfurt
  • Frau Diana Meyer-Kleinert, Häßlerstr. 80, 99099 Erfurt
  • Frau Severin Raack, Kaiserhain 14, 99438 Bad Berka

1. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

In den folgenden Bestimmungen ist: unter Auftraggeber der Besteller der Führung, unter Auftragnehmer der Gästeführer und unter Vermittler die Erfurt Tourismus und Marketing GmbH zu verstehen. Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers nicht enthalten sind.

2. Gruppengröße

Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe beträgt 25 Personen, wird diese Anzahl überschritten, ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers erforderlich. Die Gruppengröße ist dem Vermittler bis spätestens 3 Tage vor der Führung mitzuteilen. Sie bildet die Basis der Honorarberechnung und wird bei Überschreitung an die tatsächliche Teilnehmerzahl angepasst.

3. Honorar und Zahlung

Für die Führung wird folgendes Honorar berechnet: Der Einzelpreis beträgt pro Person 13,00 €. Wird die Teilnehmerzahl von 15 Personen unterschritten, gilt ein Mindestpreis von 195,00 €. Sofern der Gästeführer im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, ist diese im Preis nicht enthalten. Gilt die Umsatzsteuerbefreiung nicht, ist sie inkludiert. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer bar gegen Quittung im Sinne von § 368 BGB in vollem Umfang. Auf Wunsch erfolgt eine Rechnungslegung.

4. Wartezeit des Auftragnehmers

Verspätungen sind schnellstmöglich mitzuteilen (Mobilfunk). Die Wartezeit des Gästeführers beträgt 60 Minuten. Muss infolge einer Verspätung der zeitliche Umfang der gebuchten Leistung gekürzt werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu entrichten. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. Vereinbaren Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 60 Minuten 30,- € zusätzlich als Honorar berechnet.

5. Stornierungsfristen und Stornierungskosten

Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt: bis 3 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos, 2 Tage vor Leistungsbeginn 60,- € und 1 Tag vor Leistungsbeginn den vereinbarten Preis in voller Höhe.

 

Eine Absage des Auftragnehmers erfolgt nur aus dringendem Grund (Krankheit, höhere Gewalt und Behinderungen im Straßen- bzw. Schienenverkehr). In diesem Fall erklärt sich der Auftraggeber mit einem äquivalenten Ersatz zufrieden oder kann kostenfrei auf ein anderes Datum umbuchen bzw. es erfolgt eine Rückerstattung eventuell geleisteter Zahlungen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und eventuelle Schäden bzw. Störungen zu vermeiden. Sollten Teilnehmer der Führung die Durchführung der Leistung wiederholt stören, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Führung sofort abzubrechen. Dennoch ist die Leistung in vollem Umfang zu bezahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Führung auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Minderjährige) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Führung erfolgt, wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung für eventuell notwendige Leistungseinschränkungen übernommen.

7. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Über die Mitgliedschaft im Erfurter Gästeführerverein e. V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschaden-versicherung. Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

8. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Erfurt.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

Johanna – die Tochter des Baders

Veranstalter:

  • Frau Sabine Hahnel, Grenzweg 13, 99091 Erfurt

1. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

In den folgenden Bestimmungen ist: unter Auftraggeber der Besteller der Führung, unter Auftragnehmer der Gästeführer und unter Vermittler die Erfurt Tourismus und Marketing GmbH zu verstehen. Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers nicht enthalten sind.

2. Gruppengröße

Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe beträgt 25 Personen, wird diese Anzahl überschritten, ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers erforderlich. Die Gruppengröße ist dem Vermittler bis spätestens 3 Tage vor der Führung mitzuteilen. Sie bildet die Basis der Honorarberechnung und wird bei Überschreitung an die tatsächliche Teilnehmerzahl angepasst.

3. Honorar und Zahlung

Für die Führung wird folgendes Honorar berechnet: Der Einzelpreis beträgt pro Person 13,00 €. Wird die Teilnehmerzahl von 15 Personen unterschritten, gilt ein Mindestpreis von 195,00 €. Sofern der Gästeführer im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, ist diese im Preis nicht enthalten. Gilt die Umsatzsteuerbefreiung nicht, ist sie inkludiert. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer bar gegen Quittung im Sinne von § 368 BGB in vollem Umfang. Auf Wunsch erfolgt eine Rechnungslegung.

4. Wartezeit des Auftragnehmers

Verspätungen sind schnellstmöglich mitzuteilen (Mobilfunk). Die Wartezeit des Gästeführers beträgt 60 Minuten. Muss infolge einer Verspätung der zeitliche Umfang der gebuchten Leistung gekürzt werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu entrichten. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. Vereinbaren Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 60 Minuten 30,- € zusätzlich als Honorar berechnet.

5. Stornierungsfristen und Stornierungskosten

Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt: bis 3 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos, 2 Tage vor Leistungsbeginn 60,- € und 1 Tag vor Leistungsbeginn den vereinbarten Preis in voller Höhe.

 

Eine Absage des Auftragnehmers erfolgt nur aus dringendem Grund (Krankheit, höhere Gewalt und Behinderungen im Straßen- bzw. Schienenverkehr). In diesem Fall erklärt sich der Auftraggeber mit einem äquivalenten Ersatz zufrieden oder kann kostenfrei auf ein anderes Datum umbuchen bzw. es erfolgt eine Rückerstattung eventuell geleisteter Zahlungen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und eventuelle Schäden bzw. Störungen zu vermeiden. Sollten Teilnehmer der Führung die Durchführung der Leistung wiederholt stören, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Führung sofort abzubrechen. Dennoch ist die Leistung in vollem Umfang zu bezahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Führung auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Minderjährige) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Führung erfolgt, wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung für eventuell notwendige Leistungseinschränkungen übernommen.

7. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Über die Mitgliedschaft im Erfurter Gästeführerverein e. V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschaden-versicherung. Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

8. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Erfurt.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

Küchengespräche aus dem Hause Luther – eine Dienstmagd erzählt

Veranstalter:

  • Frau Birgit Ahr, Sofioter Str. 3/17, 99091 Erfurt
  • Frau Corinna Köhlert, Lasallestraße 23, 99086 Erfurt

1. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

In den folgenden Bestimmungen ist unter Auftraggeber der Besteller der Führung, unter Auftragnehmer die Gästeführerin Birgit Ahr und Corinna Köhlert, unter Vermittler die Erfurt Tourismus und Marketing GmbH zu verstehen. Der Auftraggeber erkennt die AGB mit der Auftragserteilung an. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB der Gästeführerin. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen AGB der Gästeführerin nicht enthalten sind.

2. Gruppengröße

Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe beträgt 25 Personen, wird diese Anzahl überschritten, ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers erforderlich. Die Gruppengröße ist dem Vermittler bis spätestens 3 Tage vor der Führung mitzuteilen. Sie bildet die Basis der Honorarabrechnung und wird bei Überschreitung an die tatsächliche Teilnehmerzahl angepasst.

3. Honorar und Zahlung

Für die Führung wird folgendes Honorar berechnet: Der Einzelpreis beträgt pro Person 13,00 €. Wird die Teilnehmerzahl von 15 Personen unterschritten, gilt ein Mindestpreis von 195,00 €. Sofern der Gästeführer im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach §19UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, ist diese im Preis nicht enthalten. Gilt die Umsatzsteuerbefreiung nicht, ist sie inkludiert. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer bar gegen Quittung im Sinne von § 368 BGB in vollem Umfang. Auf Wunsch erfolgt eine Rechnungslegung.

4. Wartezeit des Auftragnehmers

Verspätungen sind schnellstmöglich mitzuteilen (Mobilfunk). Die Wartezeit der Gästeführerin beträgt
60 Minuten. Muss infolge einer Verspätung der zeitliche Umfang der gebuchten Leistung gekürzt werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu entrichten. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. Vereinbaren Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 60 Minuten 30,- € zusätzlich als Honorar berechnet.

5. Stornierungsfristen und Stornierungskosten

Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt: bis 3 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos, 2 Tage vor Leistungsbeginn 60,- € und 1 Tag vor Leistungsbeginn den vereinbarten Preis in voller Höhe.

 

Eine Absage des Auftragnehmers erfolgt nur aus dringendem Grund (Krankheit, höhere Gewalt und Behinderungen im Straßen- bzw. Schienenverkehr). In diesem Fall erklärt sich der Auftraggeber mit einem äquivalenten Ersatz zufrieden oder kann kostenfrei auf ein anderes Datum umbuchen bzw. es erfolgt eine Rückerstattung eventuell geleisteter Zahlungen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und eventuelle Schäden bzw. Störungen zu vermeiden. Sollten die Teilnehmer der Führung die Durchführung der Leistung wiederholt stören, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Führung sofort abzubrechen. Dennoch ist die Leistung in vollem Umfang zu bezahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Führung auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Minderjährige) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Führung erfolgt, wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung für eventuell notwendige Leistungseinschränkungen übernommen.

7. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Über die Mitgliedschaft im Erfurter Gästeführerverein e. V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschaden-versicherung. Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

8. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Erfurt.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

Hebamme Elsa

Veranstalter:

  • Frau Ulrike Aschenbach, Am Walde 88, 99448 Kranichfeld

1. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

In den folgenden Bestimmungen ist: unter Auftraggeber der Besteller der Führung, unter Auftragnehmer der Gästeführer und unter Vermittler die Erfurt Tourismus und Marketing GmbH zu verstehen. Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers nicht enthalten sind.

2. Gruppengröße

Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe beträgt 35 Personen, wird diese Anzahl überschritten, ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers erforderlich. Die Gruppengröße ist dem Vermittler bis spätestens 3 Tage vor der Führung mitzuteilen. Sie bildet die Basis der Honorarberechnung und wird bei Überschreitung an die tatsächliche Teilnehmerzahl angepasst.

3. Honorar und Zahlung

Für die Führung wird folgendes Honorar berechnet: Der Einzelpreis beträgt pro Person 12,- €. Wird die Teilnehmerzahl von 15 Personen unterschritten, gilt ein Mindestpreis von 180,- €. Sofern der Gästeführer im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, ist diese im Preis nicht enthalten. Gilt die Umsatzsteuerbefreiung nicht, ist sie inkludiert. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer bar gegen Quittung im Sinne von § 368 BGB in vollem Umfang. Auf Wunsch erfolgt eine Rechnungslegung.

4. Wartezeit des Auftragnehmers

Verspätungen sind schnellstmöglich mitzuteilen (Mobilfunk). Die Wartezeit des Gästeführers beträgt 60 Minuten. Muss infolge einer Verspätung der zeitliche Umfang der gebuchten Leistung gekürzt werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu entrichten. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. Vereinbaren Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 60 Minuten 30,- € zusätzlich als Honorar berechnet.

5. Stornierungsfristen und Stornierungskosten

Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt: bis 3 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos, 2 Tage vor Leistungsbeginn 60,- € und 1 Tag vor Leistungsbeginn den vereinbarten Preis in voller Höhe.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und eventuelle Schäden bzw. Störungen zu vermeiden. Sollten Teilnehmer der Führung die Durchführung der Leistung wiederholt stören, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Führung sofort abzubrechen. Dennoch ist die Leistung in vollem Umfang zu bezahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Führung auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Minderjährige) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Führung erfolgt, wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung für eventuell notwendige Leistungseinschränkungen übernommen.

7. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Über die Mitgliedschaft im Erfurter Gästeführerverein e. V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschaden-versicherung. Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

8. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Erfurt.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

Nonnen, Hexen, Heilige Frauen

Veranstalter:

  • Frau Heike Engel, Salinenstraße 17, 99326 Stadtilm

1. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

In den folgenden Bestimmungen ist: unter Auftraggeber der Besteller der Führung, unter Auftragnehmer der Gästeführer und unter Vermittler die Erfurt Tourismus und Marketing GmbH zu verstehen. Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers nicht enthalten sind.

2. Gruppengröße

Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe beträgt 25 Personen, wird diese Anzahl überschritten, ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers erforderlich. Die Gruppengröße ist dem Vermittler bis spätestens 3 Tage vor der Führung mitzuteilen. Sie bildet die Basis der Honorarberechnung und wird bei Überschreitung an die tatsächliche Teilnehmerzahl angepasst.

3. Honorar und Zahlung

Für die Führung wird folgendes Honorar berechnet: Der Einzelpreis beträgt pro Person 13,00 €. Wird die Teilnehmerzahl von 15 Personen unterschritten, gilt ein Mindestpreis von 195,00 €. Sofern der Gästeführer im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, ist diese im Preis nicht enthalten. Gilt die Umsatzsteuerbefreiung nicht, ist sie inkludiert. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer bar gegen Quittung im Sinne von § 368 BGB in vollem Umfang. Auf Wunsch erfolgt eine Rechnungslegung.

4. Wartezeit des Auftragnehmers

Verspätungen sind schnellstmöglich mitzuteilen (Mobilfunk). Die Wartezeit des Gästeführers beträgt
60 Minuten. Muss infolge einer Verspätung der zeitliche Umfang der gebuchten Leistung gekürzt werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu entrichten. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. Vereinbaren Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 60 Minuten 30,- € zusätzlich als Honorar berechnet.

5. Stornierungsfristen und Stornierungskosten

Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt: bis 3 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos, 2 Tage vor Leistungsbeginn 60,- € und 1 Tag vor Leistungsbeginn den vereinbarten Preis in voller Höhe.

 

Eine Absage des Auftragnehmers erfolgt nur aus dringendem Grund (Krankheit, höhere Gewalt und Behinderungen im Straßen- bzw. Schienenverkehr). In diesem Fall erklärt sich der Auftraggeber mit einem äquivalenten Ersatz zufrieden oder kann kostenfrei auf ein anderes Datum umbuchen bzw. es erfolgt eine Rückerstattung eventuell geleisteter Zahlungen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und eventuelle Schäden bzw. Störungen zu vermeiden. Sollten Teilnehmer der Führung die Durchführung der Leistung wiederholt stören, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Führung sofort abzubrechen. Dennoch ist die Leistung in vollem Umfang zu bezahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Führung auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Minderjährige) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Führung erfolgt, wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung für eventuell notwendige Leistungseinschränkungen übernommen.

7. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Über die Mitgliedschaft im Erfurter Gästeführerverein e. V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschaden-versicherung. Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

8. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Erfurt.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

Mit dem Weihnachtswichtel unterwegs

Veranstalter:

  • Herr Matthias Gose, Michaelisstr. 13a, 99084 Erfurt
  • Frau Sabine Hahnel, Grenzweg 13, 9901Erfurt
  • Frau Diana Meyer-Kleinert, Häßlerstr. 80, 99099 Erfurt
  • Frau Severin Raack, Kaiserhain 14, 99438 Bad Berka

1. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

In den folgenden Bestimmungen ist: unter Auftraggeber der Besteller der Führung, unter Auftragnehmer der Gästeführer und unter Vermittler die Erfurt Tourismus und Marketing GmbH zu verstehen. Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers nicht enthalten sind.

2. Gruppengröße

Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe beträgt 25 Personen, wird diese Anzahl überschritten, ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers erforderlich. Die Gruppengröße ist dem Vermittler bis spätestens 3 Tage vor der Führung mitzuteilen. Sie bildet die Basis der Honorarberechnung und wird bei Überschreitung an die tatsächliche Teilnehmerzahl angepasst.

3. Honorar und Zahlung

Für die Führung wird folgendes Honorar berechnet: Der Einzelpreis beträgt pro Person 13,00 €
(inkl. 1 Obstbrand) bzw. 15,00 € (inkl. 1 Glühwein).

Wird die Teilnehmerzahl von 15 Personen unterschritten, gilt ein Mindestpreis von 195,00 €
(inkl. 1 Obstbrand) bzw. 225,00 € (inkl. 1 Glühwein).  Sofern der Gästeführer im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, ist diese im Preis nicht enthalten. Gilt die Umsatzsteuerbefreiung nicht, ist sie inkludiert. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer bar gegen Quittung im Sinne von § 368 BGB in vollem Umfang. Auf Wunsch erfolgt eine Rechnungslegung.

4. Wartezeit des Auftragnehmers

Verspätungen sind schnellstmöglich mitzuteilen (Mobilfunk). Die Wartezeit des Gästeführers beträgt
60 Minuten. Muss infolge einer Verspätung der zeitliche Umfang der gebuchten Leistung gekürzt werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu entrichten. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. Vereinbaren Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 60 Minuten 30,- € zusätzlich als Honorar berechnet.

5. Stornierungsfristen und Stornierungskosten

Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt: bis 3 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos, 2 Tage vor Leistungsbeginn 60,00 € und 1 Tag vor Leistungsbeginn den vereinbarten Preis in voller Höhe.

 

Eine Absage des Auftragnehmers erfolgt nur aus dringendem Grund (Krankheit, höhere Gewalt und Behinderungen im Straßen- bzw. Schienenverkehr). In diesem Fall erklärt sich der Auftraggeber mit einem äquivalenten Ersatz zufrieden oder kann kostenfrei auf ein anderes Datum umbuchen bzw. es erfolgt eine Rückerstattung eventuell geleisteter Zahlungen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und eventuelle Schäden bzw. Störungen zu vermeiden. Sollten Teilnehmer der Führung die Durchführung der Leistung wiederholt stören, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Führung sofort abzubrechen. Dennoch ist die Leistung in vollem Umfang zu bezahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Führung auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Minderjährige) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Führung erfolgt, wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung für eventuell notwendige Leistungseinschränkungen übernommen.

7. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Über die Mitgliedschaft im Erfurter Gästeführerverein e. V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschaden-versicherung. Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

8. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Erfurt.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

Das Erfurter Tratschweib

Veranstalter:

  • Frau Birgit Ahr, Sofioter Str. 3/17, 99091 Erfurt

1. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

In den folgenden Bestimmungen ist unter Auftraggeber der Besteller der Führung, unter Auftragnehmer die Gästeführerin Birgit Ahr und unter Vermittler die Erfurt Tourismus und Marketing GmbH zu verstehen. Der Auftraggeber erkennt die AGB mit der Auftragserteilung an. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB der Gästeführerin. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen AGBs der Gästeführerin nicht enthalten sind.

2. Gruppengröße

Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe beträgt 25 Personen, wird diese Anzahl überschritten, ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers erforderlich. Die Gruppengröße ist dem Vermittler bis spätestens 3 Tage vor der Führung mitzuteilen. Sie bildet die Basis der Honorarabrechnung und wird bei Überschreitung an die tatsächliche Teilnehmerzahl angepasst.

3. Honorar und Zahlung

Für die Führung wird folgendes Honorar berechnet: Der Einzelpreis beträgt pro Person 13,00 €. Wird die Teilnehmerzahl von 15 Personen unterschritten, gilt ein Mindestpreis von 195,00 €. Sofern der Gästeführer im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach §19UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, ist diese im Preis nicht enthalten. Gilt die Umsatzsteuerbefreiung nicht, ist sie inkludiert. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer bar gegen Quittung im Sinne von § 368 BGB in vollem Umfang. Auf Wunsch erfolgt eine Rechnungslegung.

4. Wartezeit des Auftragnehmers

Verspätungen sind schnellstmöglich mitzuteilen (Mobilfunk). Die Wartezeit der Gästeführerin beträgt
60 Minuten. Muss infolge einer Verspätung der zeitliche Umfang der gebuchten Leistung gekürzt werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu entrichten. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. Vereinbaren Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 60 Minuten 30,- € zusätzlich als Honorar berechnet.

5. Stornierungsfristen und Stornierungskosten

Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt: bis 3 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos, 2 Tage vor Leistungsbeginn 60,- € und 1 Tag vor Leistungsbeginn den vereinbarten Preis in voller Höhe.

 

Eine Absage des Auftragnehmers erfolgt nur aus dringendem Grund (Krankheit, höhere Gewalt und Behinderungen im Straßen- bzw. Schienenverkehr). In diesem Fall erklärt sich der Auftraggeber mit einem äquivalenten Ersatz zufrieden oder kann kostenfrei auf ein anderes Datum umbuchen bzw. es erfolgt eine Rückerstattung eventuell geleisteter Zahlungen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und eventuelle Schäden bzw. Störungen zu vermeiden. Sollten die Teilnehmer der Führung die Durchführung der Leistung wiederholt stören, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Führung sofort abzubrechen. Dennoch ist die Leistung in vollem Umfang zu bezahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Führung auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Minderjährige) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Führung erfolgt, wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung für eventuell notwendige Leistungseinschränkungen übernommen.

7. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Über die Mitgliedschaft im Erfurter Gästeführerverein e. V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschaden-versicherung. Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

8. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Erfurt.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

Leben auf dem Petersberg – die Erfurter Weißwäscherin Berta erzählt

Veranstalter:

  • Frau Birgit Ahr, Sofioter Str. 3/17, 99091 Erfurt

1. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

In den folgenden Bestimmungen ist unter Auftraggeber der Besteller der Führung, unter Auftragnehmer die Gästeführerin Birgit Ahr und unter Vermittler die Erfurter Tourismus und Marketing GmbH zu verstehen. Der Auftraggeber erkennt die AGB mit der Auftragserteilung an. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB der Gästeführerin. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen AGBs der Gästeführerin nicht enthalten sind.

2. Gruppengröße

Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe beträgt 25 Personen, wird diese Anzahl überschritten, ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers erforderlich. Die Gruppengröße ist dem Vermittler bis spätestens 3 Tage vor der Führung mitzuteilen. Sie bildet die Basis der Honorarabrechnung und wird bei Überschreitung an die tatsächliche Teilnehmerzahl angepasst.

3. Honorar und Zahlung

Für die Führung wird folgendes Honorar berechnet: Der Einzelpreis beträgt pro Person 13,00 €. Wird die Teilnehmerzahl von 15 Personen unterschritten, gilt ein Mindestpreis von 195,00 €. Sofern der Gästeführer im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, ist diese im Preis nicht enthalten. Gilt die Umsatzsteuerbefreiung nicht, ist sie inkludiert. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer bar gegen Quittung im Sinne von § 368 BGB in vollem Umfang. Auf Wunsch erfolgt eine Rechnungslegung.

4. Wartezeit des Auftragnehmers

Verspätungen sind schnellstmöglich mitzuteilen (Mobilfunk). Die Wartezeit der Gästeführerin beträgt
60 Minuten. Muss infolge einer Verspätung der zeitliche Umfang der gebuchten Leistung gekürzt werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu entrichten. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. Vereinbaren Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 60 Minuten 30,- € zusätzlich als Honorar berechnet.

5. Stornierungsfristen und Stornierungskosten

Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt: bis 3 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos, 2 Tage vor Leistungsbeginn 60,- € und 1 Tag vor Leistungsbeginn den vereinbarten Preis in voller Höhe.

 

Eine Absage des Auftragnehmers erfolgt nur aus dringendem Grund (Krankheit, höhere Gewalt und Behinderungen im Straßen- bzw. Schienenverkehr). In diesem Fall erklärt sich der Auftraggeber mit einem äquivalenten Ersatz zufrieden oder kann kostenfrei auf ein anderes Datum umbuchen bzw. es erfolgt eine Rückerstattung eventuell geleisteter Zahlungen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und eventuelle Schäden bzw. Störungen zu vermeiden. Sollten die Teilnehmer der Führung die Durchführung der Leistung wiederholt stören, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Führung sofort abzubrechen. Dennoch ist die Leistung in vollem Umfang zu bezahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Führung auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Minderjährige) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Führung erfolgt, wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung für eventuell notwendige Leistungseinschränkungen übernommen.

7. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Über die Mitgliedschaft im Erfurter Gästeführerverein e. V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenversicherung. Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

8. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Erfurt.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

Destille Erfurt („Unterwegs mit dem Erfurter Weinmönch“ und „Der Petersberger Schwarzbrenner")

Veranstalter:

  • Weinmanufaktur Erfurt / Thüringer Vinarium, Petersberg 8, 99084 Erfurt
  • Destille Erfurt GbR, Petersberg 8, 99084 Erfurt

1. Angebote

Alle Angebote der Weinmanufaktur Erfurt und des Thüringer Vinariums, Marken der Rolshausen Wein & Kultur, sind freibleibend und richten sich ausschließlich an Verbraucher der EU. Änderungen bleiben vorbehalten. Der Jahrgang und die Analysewerte von Weinen können nach Verfügbarkeit auf die nachfolgende Abfüllung oder den nachfolgenden Jahrgang wechseln. Entsprechend dem Jugendschutzgesetz liefern wir nur an Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr – der Käufer bestätigt dies bei Bestellabgabe. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt stets auf eigene Gefahr – wir übernehmen keine Haftung für Personen- und Sachschäden.

2. Preise

Alle Preisangaben, gelten ab Ladengeschäft oder Lager Erfurt, netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwert- und Sektsteuer; ausgenommen wir geben ausdrücklich in Angebotsschreiben/Preislisten eine andere Regelung an. Für unsere Erzeuger- und Handelsprodukte gilt die jeweils aktuelle Preisliste und die ausgezeichneten Preisangaben am Produkt. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle früheren ihre Gültigkeit. Veranstaltungspreise basieren auf den Angaben in den Programmkarten, dem Internet, den Teilnahmebeschreibungen und bei Individualveranstaltungen auf dem jeweiligen schriftlichen Angebot.

3. Lieferung / Versand

Lieferung für Privatkundenbestellungen frei Haus ab 71,43€ (netto). Die Versandkosten für darunterliegende Werte benennen wir Ihnen auf Anfrage gern. Für Bestellungen/Lieferung/Versand/Haftung/Mangelanzeige von/an B2B-Kunden beachten Sie bitte unsere Sonderregelungen „Hinweis zur Preisliste für Gastronomie, Restaurants, Hotels, Catering“, welche in gleicher Form auch für Wiederverkäufer gilt. Gerne senden wir diese zu bzw. kann diese bei uns eingesehen werden.

4. Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Verrechnung

Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Für den Fall der Weiterveräußerung, der von uns gelieferten Ware, gelten die daraus entstandenen Forderungen an uns abgetreten. Sollten Forderungen unsererseits mit Verbindlichkeiten unsererseits, oder umgekehrt, verrechnet werden, bedarf dies ausdrücklich unserer schriftlichen Zustimmung vorab. Zu Veranstaltungen behalten wir uns bei verbindlichen Reservierungen, Buchungen und Kartenkauf vor:

a) öffentliche Veranstaltungen: Keine Rücknahme, keine Erstattung. Individual-Veranstaltungen: Stornierung von

b) Führungen/Seminaren sind bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin ohne Zahlung möglich; danach (innerhalb 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin) berechnen wir 50% des Veranstaltungspreises, mind. jedoch 150,00 € brutto. Die Stornobedingungen für c) „Geschlossene Veranstaltungen“, wie Familienfeiern, Geburtstage, Hochzeiten/Polterabende, Firmenfeiern/-veranstaltungen, etc., die verbindlich gebucht wurden, sind: Bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei stornierbar; danach stellen wir, falls keine Neubelegung der Lokation zustande kommt, die vereinbarte Raummiete in Rechnung sowie für den Entfall des Verzehrumsatzes, gilt auch für Buchungen außer Hause, pro avisiertem Gast 25,00 € (mind. 300,00 €); jeweils netto.

5. Beanstandungen und Gewährleistungen

Mängelrügen und Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich via Brief oder E-Mail angezeigt werden. Bruchschäden sind sofort, bei Warenerhalt, beim Transportunternehmen zu beanstanden. Höhere Gewalt wie Streik, Rohstoffmangel, unvorhergesehene, von uns nicht zu vertretende Umstände, entbinden uns von Lieferung und Erfüllung unserer Verträge. Ansprüche aufgrund ggf. fehlender oder fehlerhafter Strich- oder Ähnlichen Codes sowie derer mangelhaften Anbringung und Lesbarkeit, sind ausgeschlossen. Evtl. Weinausscheidung in einer Flasche ist kein Qualitätsnachteil, sondern ein Zeichen von schonendem Weinbau und Qualität. Für die Qualität der Weine, Destillate, Brände und andere Getränke haftet ausschließlich der jeweilige Abfüller bzw. Erzeuger (dieser kann jedem Flaschenetikett entnommen werden. Beanstandungen zu Veranstaltungen sind uns binnen 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen.

6. a) Weitere Regelungen

Rolshausen Wein & Kultur kann Veranstaltungen kurzfristig, auch am Veranstaltungstag selbst, absagen, wenn z. B. Havarieschäden in einzelnen Lokationen vorliegen oder externe Partner ihre Leistung abgesagt haben. Sie ist in einem solchen Fall zur Rückzahlung der Gästekartenpreise verpflichtet. Weitere Schadens- und Haftungsansprüche können geg. die Rolshausen Wein & Kultur nicht geltend gemacht werden.

Grundsätzlich beauftragen wir für Speisenzubereitungen und die Speisenservierung im Auftrag und auf Wunsch des einzelnen Kunden externe Dienstleister. Wir übernehmen daher für diese Leistungen keine Haftung. Bestellende Kunden können Ansprüche ausschließlich und direkt an den Caterer-Dienstleister richten. Das Merkblatt für „Mieter/Veranstalter/Caterer/Musiker und weitere Dienstleister“ ist Bestandteil dieser AGBs.

Sollten Veranstalter in den Räumen der Rolshausen Wein & Kultur oder der Destille Erfurt GbR für Ihre Veranstaltung Künstler engagieren oder urheberrechtlich geschützte Werke aufführen/spielen lassen, ist der Veranstalter für die Einholung der Genehmigungen und die Abgabe aller Gebühren (GEMA, Künstlersozialkasse, GEZ, städtische Sondergenehmigungen, etc.) selbständig verantwortlich. Der Veranstalter stellt in diesem Falle die Rolshausen Wein & Kultur von allen Ansprüchen frei.

6. b) Beauftragungen von und Warenlieferungen an uns:

Die Rolshausen Wein & Kultur und die Destille Erfurt GbR erteilen Geschäftspartnern und Dritten ausschließlich Aufträge zu Lieferungen und Erbringung von Leistungen schriftlich und bei Veranstaltungen vorab. Der jeweilige schriftliche Auftrag ist Basis für die Abrechnung gegenüber uns.

Eine Warenanlieferung kann grundsätzlich erst nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen – das Merkblatt „Anlieferungen“ ist Bestandteil dieser AGBs und kann jederzeit via Mail bei uns angefordert werden.

7. Datenschutz und Verpackungsgesetz

Den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung und des Verpackungsgesetzes kommen wir für beide Betriebe nach. Bitte beachten Sie dazu die in unserem web-Auftritt veröffentlichte Datenschutzerklärung (Mai 2018) – www.weinmanufaktur-erfurt.de und www.destille-erfurt.de. Die Verpackungslizenzierung erteilte die Firma BallendVision GmbH (zum 01.01.2019).

Diese AGBs gelten ausdrücklich für:

Rolshausen Wein & Kultur (mit Weinmanufaktur Erfurt / Thüringer Vinarium), Petersberg 8, D-99084 Erfurt

Und

Destille Erfurt GbR, Petersberg 8, D-99084 Erfurt

Gerichtsstand: Erfüllungsort u. Gerichtsstand für beide Teile ist Erfurt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Zeitreise ins Mittelalter

Veranstalter:

  • Frau Ulrike Aschenbach, Am Walde 88, 99448 Kranichfeld

1. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

In den folgenden Bestimmungen ist: unter Auftraggeber der Besteller der Führung, unter Auftragnehmer der Gästeführer und unter Vermittler die Erfurt Tourismus und Marketing GmbH zu verstehen. Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers nicht enthalten sind.

2. Gruppengröße

Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe beträgt 25 Personen, wird diese Anzahl überschritten, ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers erforderlich. Die Gruppengröße ist dem Vermittler bis spätestens 3 Tage vor der Führung mitzuteilen. Sie bildet die Basis der Honorarberechnung und wird bei Überschreitung an die tatsächliche Teilnehmerzahl angepasst.

3. Honorar und Zahlung

Für die Führung wird folgendes Honorar berechnet: Der Einzelpreis beträgt pro Person 13,00 €. Wird die Teilnehmerzahl von 15 Personen unterschritten, gilt ein Mindestpreis von 195,00 €. Sofern der Gästeführer im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, ist diese im Preis nicht enthalten. Gilt die Umsatzsteuerbefreiung nicht, ist sie inkludiert. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer bar gegen Quittung im Sinne von § 368 BGB in vollem Umfang. Auf Wunsch erfolgt eine Rechnungslegung.

4. Wartezeit des Auftragnehmers

Verspätungen sind schnellstmöglich mitzuteilen (Mobilfunk). Die Wartezeit des Gästeführers beträgt
60 Minuten. Muss infolge einer Verspätung der zeitliche Umfang der gebuchten Leistung gekürzt werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu entrichten. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. Vereinbaren Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 60 Minuten 30,- € zusätzlich als Honorar berechnet.

5. Stornierungsfristen und Stornierungskosten

Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt: bis 3 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos, 2 Tage vor Leistungsbeginn 60,- € und 1 Tag vor Leistungsbeginn den vereinbarten Preis in voller Höhe.

 

Eine Absage des Auftragnehmers erfolgt nur aus dringendem Grund (Krankheit, höhere Gewalt und Behinderungen im Straßen- bzw. Schienenverkehr). In diesem Fall erklärt sich der Auftraggeber mit einem äquivalenten Ersatz zufrieden oder kann kostenfrei auf ein anderes Datum umbuchen bzw. es erfolgt eine Rückerstattung eventuell geleisteter Zahlungen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und eventuelle Schäden bzw. Störungen zu vermeiden. Sollten Teilnehmer der Führung die Durchführung der Leistung wiederholt stören, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Führung sofort abzubrechen. Dennoch ist die Leistung in vollem Umfang zu bezahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Führung auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Minderjährige) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Führung erfolgt, wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung für eventuell notwendige Leistungseinschränkungen übernommen.

7. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Über die Mitgliedschaft im Erfurter Gästeführerverein e. V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschaden-versicherung. Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

8. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Erfurt.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

Szenische Stadtgeschichten. Theaterfirma (Susanne Peschel, Klaus Tkacz), Figurentheater Christiane Weidringer, Theater Frau Seibt

Veranstalter:

  • Herr Klaus Tkacz, Waidgarten 10, 99198 Hochstedt
  • Frau Susanne Peschel, Waidgarten 10, 99198 Hochstedt
  • Figurentheater C. Weidringer, Frau Christiane Weidringer, Melchendorfer Str. 17, 99096 Erfurt
  • Frau Annette Seibt, Karthäuserstr. 3, 99084 Erfurt

1. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Betrifft Ticketverkauf für Veranstaltungen:

A Eintrittskarten können nicht zurückgegeben werden. Die Eintrittskarten bleiben gültig, wenn vom Ticketkäufer bis zum Veranstaltungstag an der Abendkasse eine schriftliche Bestätigung eingeholt wird. Für den neuen Termin muss der Kartenbesitzer sich anmelden. Die Tickets können nur beim selben Veranstalter (Künstler) eingelöst werden.

 

B Bei Ausfall einer Vorstellung, werden die Karten zurückgenommen, oder behalten ihre Gültigkeit für einen anderen Termin einer Veranstaltung des jeweiligen Künstlers.

Wenn eine Vorstellung aufgrund äußerer Umstände abgebrochen werden muss, bleiben die Karten für eine andere Vorstellung des Künstlers gültig. Für den neuen Termin muss der Kartenbesitzer sich anmelden. Wenn bereits die Hälfte der Vorstellung stattgefunden hat, gelten die Karten als abgegolten. 

 

C Wenn ein Zuschauer die Vorstellung verlassen will/ muss, erfolgt keine Ticket-Rückerstattung.

 

D Kinder in Vorstellungen für Erwachsene: Die Eltern haben dafür zu sorgen, dass von den Kindern keine Störung der Veranstaltung ausgeht.

 

E Wenn ein ermäßigtes Ticket nicht den Angaben entsprechend erworben wurde, darf der Aufpreis nachgefordert werden. Ermäßigung gibt es nur für Schüler und Studenten mit Ausweis.

 

Betrifft Extra Vorstellungen bzw. Gruppenbuchungen:

In den folgenden Bestimmungen ist unter Auftraggeber der Besteller des Theaterstückes, unter Auftragnehmer die Schauspieler und gegebenenfalls unter Vermittler die Erfurt Tourismus und Marketing GmbH zu verstehen.

Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Schauspielers. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Schauspielers nicht enthalten sind.

2. Gruppengröße

Die Gruppengröße ist dem Auftragnehmer bzw. Vermittler vor dem Vertragsabschluss mitzuteilen. Sie bildet die Basis der Honorarberechnung. Es gibt einen, je nach Veranstaltung, festgelegten Mindestpreis.

3. Honorar und Zahlung

Das Honorar variiert, je nach Veranstaltung und Spielort.

Da die Künstler nach § 20 a UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, ist diese im Preis nicht enthalten.

Bei einer vorzeitigen Beendigung der Veranstaltung auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer bar gegen Quittung im Sinne von § 368 BGB in vollem Umfang. Auf Wunsch erfolgt eine Rechnungslegung.

4. Wartezeit des Auftragnehmers

Verspätungen sind schnellstmöglich mitzuteilen (Mobilfunk). Die Wartezeit des Künstlers beträgt
60 Minuten. Muss infolge einer Verspätung der zeitliche Umfang der gebuchten Leistung gekürzt werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu entrichten. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Vorstellungszeit. Der Auftragnehmer und Auftraggeber können vor Ort dennoch eine Verlängerung vereinbaren.

5. Stornierungsfristen und Stornierungskosten

Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt: bis 4 Wochen vor Leistungsbeginn kostenlos, danach 150,00 € und 3 Tag vor Leistungsbeginn der vereinbarte Preis in voller Höhe.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und eventuelle Schäden bzw. Störungen zu vermeiden. Sollten Teilnehmer die Durchführung der Leistung wiederholt stören, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Führung sofort abzubrechen. Dennoch ist die Leistung in vollem Umfang zu bezahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn des Theaterstückes auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Minderjährige) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn des Theaterstückes erfolgt, wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung für eventuell notwendige Leistungseinschränkungen übernommen. Auch behält sich der Künstler das Recht vor, störende Personen vom weiteren Besuch der Veranstaltung auszuschließen.

7. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Diese betragsmäßige Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenversicherung. Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

8. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Erfurt.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

Frieda Wunderlich plaudert aus dem Nähkästchen

Veranstalterin:

  • Sabine Hahnel, Grenzweg 13, 99091 Erfurt

1. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

In den folgenden Bestimmungen ist: unter Auftraggeber der Besteller der Führung, unter Auftragnehmer der Gästeführer und unter Vermittler die Erfurt Tourismus und Marketing GmbH zu verstehen. Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers nicht enthalten sind.

2. Gruppengröße

Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe beträgt 25 Personen (Mindestteilnehmer 15), wird diese Anzahl überschritten, ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers erforderlich. Die Gruppengröße ist dem Vermittler bis spätestens 3 Tage vor der Führung mitzuteilen. Sie bildet die Basis der Honorarberechnung und wird bei Überschreitung an die tatsächliche Teilnehmerzahl angepasst.

3. Honorar und Zahlung

Für die Führung wird folgendes Honorar berechnet: Der Einzelpreis beträgt pro Person 13,00 €. Wird die Teilnehmerzahl von 15 Personen unterschritten, gilt ein Mindestpreis von 195,00 €. Sofern der Gästeführer im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, ist diese im Preis nicht enthalten. Gilt die Umsatzsteuerbefreiung nicht, ist sie inkludiert. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer bar gegen Quittung im Sinne von § 368 BGB in vollem Umfang. Auf Wunsch erfolgt eine Rechnungslegung.

4. Wartezeit des Auftragnehmers

Verspätungen sind schnellstmöglich mitzuteilen (Mobilfunk). Die Wartezeit des Gästeführers beträgt
60 Minuten. Muss infolge einer Verspätung der zeitliche Umfang der gebuchten Leistung gekürzt werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu entrichten. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. Vereinbaren Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 60 Minuten 30,- € zusätzlich als Honorar berechnet.

5. Stornierungsfristen und Stornierungskosten

Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt: bis 3 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos, 2 Tage vor Leistungsbeginn 60,- € und 1 Tag vor Leistungsbeginn den vereinbarten Preis in voller Höhe.

 

Eine Absage des Auftragnehmers erfolgt nur aus dringendem Grund (Krankheit, höhere Gewalt und Behinderungen im Straßen- bzw. Schienenverkehr). In diesem Fall erklärt sich der Auftraggeber mit einem äquivalenten Ersatz zufrieden oder kann kostenfrei auf ein anderes Datum umbuchen bzw. es erfolgt eine Rückerstattung eventuell geleisteter Zahlungen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und eventuelle Schäden bzw. Störungen zu vermeiden. Sollten Teilnehmer der Führung die Durchführung der Leistung wiederholt stören, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Führung sofort abzubrechen. Dennoch ist die Leistung in vollem Umfang zu bezahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Führung auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Minderjährige) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Führung erfolgt, wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung für eventuell notwendige Leistungseinschränkungen übernommen.

7. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Über die Mitgliedschaft im Erfurter Gästeführerverein e. V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschaden-versicherung. Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

8. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Erfurt.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

Erfurt blüht – Von Waid, Blumenkohl, Puffbohnen und Blumen

Veranstalter:

  • Marlen Wiedenstritt, Lange Brücke 53, 99084 Erfurt
  • Corinna Köhlert, Lasallestraße 23, 99086 Erfurt
  • Oliver Bötefür, Wachsenburgstr. 40, 99310 Arnstadt

1. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

In den folgenden Bestimmungen ist unter Auftraggeber der Besteller der Führung, unter Auftragnehmer die Gästeführer Marlen Wiedenstritt, Corinna Köhlert und Oliver Bötefür und unter Vermittler die Erfurt Tourismus und Marketing GmbH zu verstehen. Der Auftraggeber erkennt die AGB mit der Auftragserteilung an. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB der Gästeführerin. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen AGBs der Gästeführerin nicht enthalten sind.

2. Gruppengröße

Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe beträgt 35 Personen, wird diese Anzahl überschritten, ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers erforderlich. Die Gruppengröße ist dem Vermittler bis spätestens 3 Tage vor der Führung mitzuteilen. Sie bildet die Basis der Honorarabrechnung und wird bei Überschreitung an die tatsächliche Teilnehmerzahl angepasst.

3. Honorar und Zahlung

Für die Führung wird folgendes Honorar berechnet: Der Einzelpreis beträgt pro Person 16,00 €. Wird die Teilnehmerzahl von 10 Personen unterschritten, gilt ein Mindestpreis von 160,00,- €. Sofern der Gästeführer im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach §19UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, ist diese im Preis nicht enthalten. Gilt die Umsatzsteuerbefreiung nicht, ist sie inkludiert. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer bar gegen Quittung im Sinne von § 368 BGB in vollem Umfang. Auf Wunsch erfolgt eine Rechnungslegung.

4. Wartezeit des Auftragnehmers

Verspätungen sind schnellstmöglich mitzuteilen (Mobilfunk). Die Wartezeit der Gästeführerin beträgt
60 Minuten. Muss infolge einer Verspätung der zeitliche Umfang der gebuchten Leistung gekürzt werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu entrichten. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. Vereinbaren Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 60 Minuten 30,- € zusätzlich als Honorar berechnet.

5. Stornierungsfristen und Stornierungskosten

Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt: bis 3 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos, 2 Tage vor Leistungsbeginn 80,- € und 1 Tag vor Leistungsbeginn den vereinbarten Preis in voller Höhe.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und eventuelle Schäden bzw. Störungen zu vermeiden. Sollten die Teilnehmer der Führung die Durchführung der Leistung wiederholt stören, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Führung sofort abzubrechen. Dennoch ist die Leistung in vollem Umfang zu bezahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Führung auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Minderjährige) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Führung erfolgt, wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung für eventuell notwendige Leistungseinschränkungen übernommen.

7. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Über die Mitgliedschaft im Erfurter Gästeführerverein e. V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschaden-versicherung. Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

8. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Erfurt.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschri