AGBs für die Gästeführung "Erfurt mit allen Sinnen erleben" und "Erfurter Brückenkrämer"
Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
In den folgenden Bestimmunen ist: unter Auftraggeber der Besteller der Führung, unter Auftragnehmer der Gästeführer und unter Vermittler die Erfurter Tourismus und Markting GmbH zu verstehen. Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Der Vetragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlange dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers nicht enthalten sind.
Gruppengröße
Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe beträgt 35 Personen, wird diese Anzahl überschritten, ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers erforderlich. Die Gruppengröße ist dem Vermittler bis spätestens 3 Tage vor der Führung mitzuteilen. Sie bildet die Basis der Honorarabrechnung und wird bei Überschreitung an die tatsächliche Teilnehmeranzahl angepasst.
Honorar und Zahlung
Brückenkrämer
Für die Führung wird folgendes Honorar berechnet. Der Einzelpreis beträgt 13,50 €. Wird die Teilnehmerzahl von 10 Personen unterschritten, gilt ein Mindestpreis von 135,-€. Sofern der Gästeführer im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach§19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, ist diese im Preis nicht enthalten. gilt die Umsatzsteuerbefreiung nicht, ist sie inkludiert. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlungm am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer bar gegen Quittung im Sinne §368 BGB in vollem Umfang. Auf Wunsch erfolgt eine Rechnungslegung.
Erfurt mit allen Sinnen erleben
Für die Führung wird folgendes Honorar berechnet. Der Einzelpreis beträgt 13,00 €. Wird die Teilnehmerzahl von 15 Personen unterschritten, gilt ein Mindestpreis von 195,-€. Sofern der Gästeführer im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach§19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, ist diese im Preis nicht enthalten. gilt die Umsatzsteuerbefreiung nicht, ist sie inkludiert. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlungm am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer bar gegen Quittung im Sinne §368 BGB in vollem Umfang. Auf Wunsch erfolgt eine Rechnungslegung.
Wartezeiten des Auftragnehmers
Verspätungen sind schnellstmöglich mitzuteilen (Mobilfunk). Die Wartezeit des Gästeführers beträgt 60 Minuten. Muss infolge einer Verspätung der zeitliche Umfang der gebuchten leistung gekürzt werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu entrichten. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. Vereinbaren Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 60 Minuten 30,-€ zusätzlich als Honorar berechnet.
Stornierungsfristen und Stornierungskosten
Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt: bis 3 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos, 2 Tage vor Leistungsbeginn 55,-€ und 1 Tag vor Leistungsbeginn den vereinbarten Preis in voller Höhe.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggebeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und eventuelle Schäden bzw. Störungen zu vermeiden. Sollten Teilnehmer der Führung die Durchführung der Leistung wiederholt stören, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Führung sofort abzubrechen. Dennoch ist die Leistung in vollem Umfang zu bezahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Führung auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Minderjährige) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Führung erfolgt, wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung für eventuelle notwendige Leistungseinschränkungen übernommen.
Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Über die Mitgliedschaft im Erfurter Gästeführerverein e.V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenversicherung. Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.
Geltendes Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber udn dem Auftragnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Erfurt.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.