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Neuer Thüringer Maßnahmenverordnung ab dem 02.06.2021
| Stadtmarketing Erfurt Erfurt Tourismus

Ab dem 3. Juni greifen in Erfurt die Regelungen der stabilen Inzidenz unter 35.

Folgende Regelungen treten in Kraft:

Einzelhandel:

Der Einzelhandel ist ab einer Inzidenz unter 100 mit Testnachweis geöffnet. Die Kontaktnachverfolgung entfällt. Ab einer Inzidenz unter 50 entfällt ebenfalls die Testpflicht.

Gastronomie: 

Gastronomie (unter freiem Himmel) ist ab einer Inzidenz unter 100 mit Kontaktnachverfolgung und ohne Terminvereinbarung geöffnet. Ab einer Inzidenz unter 35 entfällt auch die Kontaktnachverfolgung.  
Gastronomie (in geschlossenen Räumen) ist ab einer Inzidenz unter 50 mit Test und Kontaktnachverfolgung geöffnet. Ab einer Inzidenz unter 35 entfällt die Testpflicht.

Übernachtungsangebote:

Ab einer Inzidenz unter 100 sind Beherbergungsbetriebe mit einer Belegung von maximal 60 % mit Testpflicht aller 72 Stunden und Kontaktverfolgung geöffnet. Innengastronomie nur für Übernachtungsgäste.
Ab einer Inzidenz unter 50 genügt ein Testnachweis bei der Anreise.
Ab einer Inzidenz unter 35 entfällt die Testpflicht.  

Camping- und Wohnmobilstellplätzen sowie Ferienwohnungen und -häusern sind geöffnet.

Museen, Gedenkstätten – in geschlossenen Räumen:

Ab einer Inzidenz unter 100 mit Test und Kontaktnachverfolgung geöffnet. Ab einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht.

 

Was passiert bei wieder steigenden Inzidenzen? 

Wenn wir am Montag für Termingeschäft öffnen und die Inzidenzen wider Erwarten an drei aufeinanderfolgenden Tagen (hier keine Werktage gezählt) steigen, dann würde am übernächsten Tag nach der 3-Tage-Zählung wieder geschlossen werden.  

 

Alle Branchenregelungen mit ausführlichen Informationen finden Sie hier: corona.thueringen.de